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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 44/01
§§: AO 1977 § 42, EStG § 17 Abs. 4, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Wesentliche Beteiligung, Anteilsrotation, Missbrauch, Liquidation, Kapitalgesellschaft
Rechtsfrage: Gestaltungsmissbrauch beim Erwerber aller Anteile an einer Kapitalgesellschaft, wenn -vor der Einführung von § 50 c Abs. 11 EStG- mehrere nicht wesentlich an einer Kapitalgesellschaft Beteiligte statt der anstehenden Liquidation -die bei ihnen eine Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG auslösen würde- ihre Anteile steuerfrei veräußern, die Liquidation kurze Zeit später vom Erwerber durchgeführt wird und bei diesem die steuerpflichtigen Dividendenerträge weitgehend durch einen Liquidationsverlust i.S. von § 17 Abs. 4 EStG kompensiert werden, der Erwerber insgesamt aber infolge der Steueranrechnungsbeträge einen erheblichen Steuervorteil erzielt? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.06.2000
Vorinstanz/AZ: 14 K 2460/89
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 63 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2003
Erledigungs-Az: VIII R 44/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 60