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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 45/22 (BFH)
§§: ErbStG § 14, AO § 356 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Mittelbare Grundstücksschenkung, Vorerwerb, Feststellungsbescheid, Grundlagenbescheid, Erbschaftsteuer, Änderungsmöglichkeit
Rechtsfrage: Handelt es sich bei den zusätzlichen Erläuterungen in einem Erbschaftsteuerbescheid bzgl. der nicht gegebenen Einwendungsmöglichkeiten in Bezug auf die festgestellten Grundbesitzwerte um eine fehlerhafte Belehrung i.S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, sodass der Erbschaftsteuerbescheid nicht in Bestandskraft erwachsen ist? Kann infolgedessen aufgrund eines geänderten Feststellungsbescheids für den Grundbesitz für Zwecke des Vorerwerbs auch die Erbschaftsteuerfestsetzung geändert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.09.2022
Vorinstanz/AZ: 7 K 2272/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 05 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2024
Erledigungs-Az: II R 45/22 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache