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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 11/17 (BFH) |
§§: | FGO § 41 Abs. 2 Satz 1, AO § 27 Abs. 2, UStG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Örtliche Zuständigkeit, Feststellungsklage, Steuernummer |
Rechtsfrage: | Besteht ein Anspruch auf Veranlagung durch das - nach Meinung des Klägers - zuständige Finanzamt und kann die Erteilung einer Steuernummer durch dieses Finanzamt gerichtlich geltend gemacht werden, wenn der Kläger bereits bei einem anderen Finanzamt veranlagt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 15.02.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1149/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 550 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 05 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.08.2017 |
Erledigungs-Az: | V R 11/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 22 13 |