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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 15/21 |
§§: | EStG § 37 b Abs. 1 Satz 2, EStG § 37 b Abs. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 |
Schlagwörter | Pauschalierung, Lohnsteuer, Zuwendung, Aufteilungsmaßstab, Bemessungsgrundlage |
Rechtsfrage: | Welcher Maßstab (Schätzung, VIP-Logen-Erlass) ist für die Aufteilung der Aufwendungen für die Nutzung einer VIP-Loge durch Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde in Werbung und Sachzuwendungen gemäß § 37 b Abs. 1 und 2 EStG (Bemessungsgrundlage?) angemessen, wenn im Gesamtbetrag der Aufwendungen nur die Leistungen Werbung und Eintrittskarten enthalten sind? Ist vor der Aufteilung ein Abzug für einen zur Betreuung der Geschäftspartner dienstverpflichteten Arbeitnehmer als Aufwand vorzunehmen? Inwieweit sind Leerplätze zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8232/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 13 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.11.2023 |
Erledigungs-Az: | VI R 15/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 03 13 |