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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-748/19 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Steuerbefreiung, Konzern, Finanzierung, beherrschte ausländische Unternehmen, Vereinigtes Königreich, Körperschaftsteuer |
Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - festzustellen, dass es keine rechtswidrige staatliche Beihilfe gegeben hat, Art. 1 des Beschlusses der Kommission vom 2.4.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären, soweit mit ihm festgestellt wird, dass es eine rechtswidrige staatliche Beihilfe gegeben hat, und die Verpflichtung für das VK, die von der Klägerin in diesem Zusammenhang erhaltene angebliche rechtswidrige staatliche Beihilfe (Art. 2 und 3 des angefochtenen Beschlusses) zurückzufordern, aufzuheben; - hilfsweise Art. 2 und 3 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit das VK verpflichtet wird, die angebliche staatliche Beihilfe zurückzufordern; und - der Kommission jedenfalls die Kosten der Klägerin in diesen Verfahren aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 27 S. 48 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2025 |
Erledigungs-Az: | Rs T-748/19 |