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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 67/02 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2 |
Schlagwörter | Rückwirkendes Ereignis, Änderung, Wesentliche Beteiligung, Rückgängigmachung, Anteilsveräußerung |
Rechtsfrage: | Kann die Besteuerung des unter auflösenden Bedingungen erfolgten Verkaufs einer wesentlichen Beteiligung aufgrund eines "rückwirkenden Ereignisses" wieder rückgängig gemacht werden, wenn sich die Vertragsparteien nach längerem Streit über den Eintritt einer auflösenden Bedingung auf eine Rückabwicklung des bereits beiderseits vollständig vollzogenen Vertrags einigen und der Veräußerer auf des Basis eines neuen Vertrags seine Anteile, der Erwerber dagegen den Kaufpreis vollständig zurückerhält? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 15.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3072/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 15 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.08.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 67/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 51 63 |