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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 26/22 (BFH)
§§: AO § 356 Abs. 2, AO § 356 Abs. 1, AO § 357 Abs. 1 Satz 1, AO § 87 a
Schlagwörter Kindergeld, Einspruch, Form, Elektronische Signatur, Elektronische Übermittlung
Rechtsfrage: 1. Kann ein Einspruch mit "einfacher" E-Mail erfolgen? Wird eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Nutzung einer De-Mail vorausgesetzt? - 2. Liegt eine nicht vollständige und dadurch fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung i.S. des § 356 Abs. 2 AO vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 05.05.2022
Vorinstanz/AZ: 16 K 16190/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 17 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.08.2023
Erledigungs-Az: III R 26/22
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 17 66