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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 38/96 | 
| §§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 J: 1981/86, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 J: 1990 | 
| Schlagwörter | Ausschüttung, Buchwert, Verwendbares Eigenkapital, Betriebseinnahme | 
| Rechtsfrage: | Führen Bezüge einer gewerblich tätigen KG, die auf Ausschüttungen einer unbeschränkt stpfl. AG beruhen, für die Eigenkapital i.S. des § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KStG (sog. EK 04) als verwendet gilt, insoweit zu Betriebseinnahmen , als sie den Buchwert der im Betriebsvermögen gehaltenen Anteile an der Kapitalgesellschaft übersteigen ? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.04.1996 | 
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 236/92 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 943 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 20.04.1999 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 38/96 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 14 19 | 
