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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX B 140/99 |
| §§: | EStG § 8 Abs. 1, EStG § 21 |
| Schlagwörter | Bauherrenmodell, Werbungskostenrückfluss, Vermietung, Einnahmen |
| Rechtsfrage: | Wird eine Bauherrengemeinschaft aufgelöst, weil das Projekt nicht realisiert werden kann, und veräußert der Anleger in diesem Zusammenhang seinen Anteil am Grundstück zu einem Kaufpreis, der die angefallenen Kosten und Gebühren beinhaltet, die er als Werbungskosten geltend gemacht hatte, liegen dann in Höhe des Werbungskostenrückflusses in einem späteren Veranlagungszeitraum steuerpflichtige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vor? |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 02.09.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 3548/95 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 02.05.2000 |
| Erledigungs-Az: | IX B 140/99 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |