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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 28/21 (BFH) |
§§: | EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Eigentumswohnung, Kinder, Eigennutzung, Kindergeld, Privates Veräußerungsgeschäft |
Rechtsfrage: | Ist der Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG einer an die Kinder überlassenen Immobilie nicht (mehr) erfüllt, wenn zwei der dort lebenden Kinder weit vor der betreffenden Veräußerung aus der Kindergeldberechtigung herausgewachsen sind, das dritte dort lebende Kind aber unter die Kindergeldberechtigung fällt? Reicht die Unterhaltsverpflichtung der Eltern (Unterhalt für die zwei nicht mehr Kindergeldberechtigten in Form des kostenlosen Wohnens) zur tatbestandlichen Eigennutzung aus? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 16/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 03 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2022 |
Erledigungs-Az: | IX R 28/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 18 86 |