Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 926/21 (BVerfG)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13, RStruktFG § 12 Abs. 2, RStruktFG § 3 Abs. 1, FGO § 40 Abs. 2, AEUV Art. 107 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 12 Abs. 1
Schlagwörter Abzugsverbot, Bankenabgabe, Beihilfe, Beschwer, Betriebsausgabenabzugsverbot, EG, EU, Finanzmarktkrise, Gleichheit, Klagebefugnis, Kreditinstitut, Körperschaftsteuer, nichtabziehbare Betriebsausgabe, Organschaft, Restrukturierungsfonds, Verfassung
Rechtsfrage: Klagebefugnis bei Feststellungsbescheid i.S. des § 14 Abs. 5 KStG; Betriebsausgabenabzugsverbot für die sog. Bankenabgabe (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG i.V.m. § 12 Abs. 2 RStruktFG a.F.) - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 01.07.2020
Vorinstanz/AZ: XI R 20/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 21 32