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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 5/06 |
§§: | EStG § 42 d, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, LStDV § 1 Abs. 2 |
Schlagwörter | Haftung, Lohnsteuer, Modell, Arbeitnehmer, Werbefilm |
Rechtsfrage: | Sind ausländische Modelle, die zur Produktion von Werbefilmen kurzfristig im Inland eingesetzt und über ausländische Agenturen gebucht wurden, wegen der allumfassenden Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Ausführung der Leistung als Arbeitnehmer der inländischen Produktionsgesellschaft anzusehen und ist damit von den gezahlten Gagen Lohnsteuer einzubehalten oder ist die Arbeitnehmereigenschaft wegen der fehlenden Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Produktionsgesellschaft aufgrund der nur kurzen Dauer des Engagements (1 bis 3 Tage) und der besonderen Eigenart der Tätigkeit zu verneinen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1197/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 409 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 13 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 5/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 29 06 |