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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 20/09 (BFH) |
§§: | EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Aktive Rechnungsabgrenzung, Bilanzierung, Wahlrecht, Änderung, Nachträgliche Tatsache |
Rechtsfrage: | 1. Bildung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP): Kann bei laufend wiederkehrenden geringfügigen Beträgen (Betriebsversicherungen, Kfz-Versicherungen/-Steuern u.a.) auf die Bildung von RAP verzichtet werden (Wahlrecht) oder besteht auch insoweit Bilanzierungspflicht? - 2. Mögliche Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO? Nachträglich bekannt gewordene Tatsache oder andere rechtliche Bewertung und Schlussfolgerung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.11.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2244/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 24 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.03.2010 |
Erledigungs-Az: | X R 20/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 27 22 |