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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-508/21 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 264
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Pfand, Mehrwertsteuer, grenznahe Getränkehändler, Deutschland
Rechtsfrage: Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das EuG-Urteil vom 9.6.2021 in der Rechtssache T-47/19 (Dansk Erhverv/Kommission): Die Rechtsmittelführerin beantragt, - den Tenor des angefochtenen Urteils aufzuheben; - über die Rechtssache T-47/19 zu entscheiden und Abschnitt 3.3. des angegriffenen Beschlusses (Beschluss C(2018) 6315 final über die staatliche Beihilfe SA.44865 (2016/FC) - Deutschland - Mutmaßliche staatliche Beihilfe an grenznahe deutsche Getränkehändler) für nichtig zu erklären; - der Klägerin im ersten Rechtszug die Kosten des Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen; - allen Parteien und Streithelfern ihre eigenen Kosten für das Verfahren im ersten Rechtszug aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 09.06.2021
Vorinstanz/AZ: Rs T-47/19
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 2 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.09.2023
Erledigungs-Az: Rs C-508/21 P und C-509/21 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 16 25