Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-459/21 (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Portugal, Fahrzeuge, Reisekosten, Aufenthaltskosten, Repräsentationsaufwendungen
Rechtsfrage: Steht der Äquivalenzgrundsatz einer nationalen Mehrwertsteuerregelung wie der in Art. 21 Abs. 1 des Código do Imposto sobre o Valor Acrescentado (CIVA) entgegen, die im Rahmen der Stillhalteklausel beibehalten wurde und die den vollständigen oder 50 %igen Ausschluss des Rechts auf Abzug der Vorsteuer vorsieht, die im Rahmen von Aufwendungen für Fahrzeuge, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Repräsentationsaufwendungen entrichtet wurde, für die im Rahmen der Körperschaftsteuer die vollständige Berücksichtigung als Aufwendungen (unbeschadet einer nachträglichen Überprüfung und der Vorgabe von Bedingungen) oder über eine autonome Besteuerung die tatsächliche Abzugsfähigkeit als Aufwendungen zu einem Prozentsatz von mehr als 50 % zugelassen wird?
Vorinstanz: Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa - CAAD) (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 11 S. 13
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.12.2022
Erledigungs-Az: Rs C-459/21