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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-451/21 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107, VO (EU) 2015/1589
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Luxemburg, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 12.5.2021 Rs T-516/18 und T-525/18: Das Großherzogtum Luxemburg beantragt, - das EuG-Urteil vom 12.5.2021 in den verbundenen Rechtssachen T-516/18 und T-525/18, Luxemburg und Engie Global LNG Holding u.a./Kommission aufzuheben; - gemäß Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs endgültig in der Sache zu entscheiden, seinen Anträgen im ersten Rechtszug stattzugeben und den Beschluss (EU) 2019/421 der Kommission vom 20.6.2018 über die von Luxemburg durchgeführte staatliche Beihilfe SA.44888 (2016/C) (ex 2016/NN) zugunsten von Engie (ABl. 2019, L 78, S. 1) für nichtig zu erklären; - hilfsweise, die Sache an das Gericht zurückzuverweisen; - seine angefallenen Kosten der Kommission aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 12.05.2021
Vorinstanz/AZ: Rs T-516/18 und T-525/18
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 481 S. 15
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 05.12.2023
Erledigungs-Az: Rs C-451/21 P und C-454/21 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 00 87