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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-566/21 (EuG)
§§: DVO (EU) 2021/957, KN Unterpos. 6306 9000
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Tarifierung, Einreihung, Zolltarif, Mesh Lounge
Rechtsfrage: Die Klägerin, ein Unternehmen, beantragt, die Durchführungsverordnung (EU) 2021/957 der Kommission vom 31.5.2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur - KN - (hier: Einreihung der Mesh Lounge in Position 6306 9000 KN) aufzuheben.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 490 S. 47
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 07.12.2022
Erledigungs-Az: Rs T-566/21