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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 26/22 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 7 Satz 2, AktG § 71 Abs. 1 Nr. 8 |
Schlagwörter | Finanzunternehmen, Anteilserwerb, Aktie, Eigenhandel |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen kann ein Erwerb eigener Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs i.S. des § 8 b Abs. 7 Satz 2 KStG bei deren Einsatz als Akquisitionsgewährung anzunehmen sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 04.05.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1861/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 01 55 |