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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 24/22 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, KStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Kommanditgesellschaft auf Aktien, Einheitliche und gesonderte Feststellung, KGaA |
Rechtsfrage: | Keine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte von Komplementären einer KGaA? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 04.05.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1274/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 21 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.10.2024 |
Erledigungs-Az: | I R 24/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 03 31 |