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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 25/03 |
§§: | EStG § 66 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 6, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1, EStG § 33 c |
Schlagwörter | Verfassung, Kindergeld, Familienleistungsausgleich, Kinderfreibetrag |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs im Kalenderjahr 2000? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 28.01.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 4680/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 15 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.09.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 25/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |