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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 37/23 |
§§: | EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68 Abs. 1 |
Schlagwörter | Differenzkindergeld, Kinderzulage, Schweiz, Kindergeld |
Rechtsfrage: | Kommt es bei der Ermittlung des Differenzkindergelds zwischen der Schweiz und Deutschland allein auf den Vergleich des deutschen Kindergelds mit der Schweizer Kinderzulage an oder ist die tatsächlich zugeflossene (Netto)Leistung mit der Höhe des deutschen Kindergelds zu vergleichen, da die Schweizer Kinderzulage mit dem individuellen Steuersatz des Berechtigten zu versteuern ist? Vorrangiger Anspruch auf Familienleistung, wenn Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1783/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 17 49 |