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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 25/21
§§: FVG § 21 Abs. 3, AO § 197, AO § 199, AO § 30
Schlagwörter Außenprüfung, Steuergeheimnis, Gemeinde
Rechtsfrage: Wird das Steuergeheimnis durch Beteiligungsrechte der Gemeinde an Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden dergestalt verletzt, dass Tatsachen, die der Gemeindebedienstete im Rahmen seiner Beteiligung erfährt, im Rahmen des Organisationsaufbaus hin zum Hauptverwaltungsbeamten (Oberbürgermeister) fließen und dort zu anderen, nicht steuerspezifischen Zwecken verwendet werden? Haben die Gemeinden ein berechtigtes Interesse an der Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzbehörden? Schließt das Bestehen einer Geschäftsbeziehung zwischen einer Kommune und dem geprüften Unternehmen unabhängig von Art und Umfang ein Beteiligungsrecht der Gemeinde aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.06.2021
Vorinstanz/AZ: 7 K 656/18 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 16 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2022
Erledigungs-Az: III R 25/21
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 05 41