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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 12/21
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 39 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 1030, BGB § 133
Schlagwörter Mitunternehmer, Nießbrauch, Schenkung, Zurechnung, Auslegung
Rechtsfrage: Ist der streitgegenständliche Vertrag über die Schenkung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt dahin auszulegen, dass neben den laufenden Verlusten auch die Verluste der Mitunternehmerschaft aus der Veräußerung von Anlagevermögen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen sind? Entfällt bejahendenfalls das Mitunternehmerrisiko des Gesellschafters mit der Folge, dass nicht er, sondern der Nießbrauchsberechtigte als Mitunternehmer anzusehen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.03.2021
Vorinstanz/AZ: 3 K 1861/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 10 21