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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 24/21
§§: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 2, GG Art. 140, WRV Art. 137 Abs. 3, GrEStG § 3 Abs. 2 Satz 1, GrEStG § 4 Nr. 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Anteilsvereinigung, Kirche, Steuerbefreiung, Freigebige Zuwendung
Rechtsfrage: Kann die Zusammenlegung von Kirchengemeinden Grunderwerbsteuer auslösen? Löst die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde Grunderwerbsteuer aus, wenn zu deren Vermögen Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 17.06.2021
Vorinstanz/AZ: 8 K 364/21 GrE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 11 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2023
Erledigungs-Az: II R 24/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 13 92