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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 21/21
§§: ErbStG § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, BewG § 151
Schlagwörter Sonderbetriebsvermögen, Betriebsvermögen, Gesonderte Feststellung
Rechtsfrage: Verwaltungsvermögen gem. § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ErbStG a.F.: Zählt ein sich im Sonderbetriebsvermögen befindendes Grundstück zum Verwaltungsvermögen nach § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ErbStG a.F.? Liegt eine einheitliche gewerbliche Tätigkeit vor, auch wenn die Vermietung des streitgegenständlichen Grundstücks sowie die Lagerbewirtschaftung in zwei einzelnen Verträgen erfolgt ist, oder liegt mit der Vermietung eine schädliche Nutzungsüberlassung an einen weiteren Dritten vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 03.12.2020
Vorinstanz/AZ: 3 K 1429/17 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 14 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2023
Erledigungs-Az: II R 21/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 16 78