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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 58/09 (BFH) |
§§: | ErbStG § 14 Abs. 1, ErbStG § 21, ErbStG § 1 Abs. 2 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Vorschenkung, Ausland, Vorerwerb, Anrechnung |
Rechtsfrage: | In welchem Umfang ist ausländische Schenkungsteuer anzurechnen, wenn ein Erwerber in einem ausländischen Staat mit seinem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen wurde und bei der Berechnung der deutschen Schenkungsteuer für den Erwerb des Auslandsvermögens Vorschenkungen berücksichtigt wurden, für die ebenfalls jeweils ausländische Schenkungsteuer entrichtet wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 47/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 03 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.09.2011 |
Erledigungs-Az: | II R 58/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 33 70 |