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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 17/21 (BFH)
§§: ErbStG § 9, GG Art. 3, ErbStG § 19 Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Erhebung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der im ErbStAnpG 2016 angeordneten Rückwirkung um eine echte Rückwirkung, oder ist für Erbfälle in dem Zeitraum vom 1.7.2016 bis zum 4.11.2016 - nach Ablauf der Weitergeltungsanordnung aus dem Urteil des BVerfG 1 BvL 21/12 (BStBl 2015 II S. 50), bis zur Verkündung des "Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" (BGBl 2016 I S. 2464; ErbStAnpG 2016) - eine Erbschaftsteuerpause eingetreten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 19.05.2021
Vorinstanz/AZ: 14 K 14008/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 11 26
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision