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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 10/96 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 S. 1 |
Schlagwörter | Immobilienfonds |
Rechtsfrage: | Abgrenzung Bauherren-/Erwerberfonds bei SB-Markterrichtung- und vermietung durch Fonds in der Rechtsform der GbR (GbR-Gründung durch Modellinitiator - Anteil 2% - und einem weiteren Gesellschafter (sog. Platzhalter für spätere Neugesellschafter) - Anteil 98 % - nach Grundstückserwerb, Baureifmachung des Grundstücks, Bauvergabe und Mietvertragsabschluß) - Fondsgesellschaft kein Bauherr, sondern Erwerber des mit dem SB-Markt zu bebauenden Grundstücks - Modellbedingte Kosten, wie z. B. Treuhand- und Mietgarantiegebühr, in Anwendung der BFH-Rechtsprechung zum Bauherrenmodell keine sofort abziehbaren WK, sondern AK? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.01.1996 |
Vorinstanz/AZ: | VI 88/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.05.2001 |
Erledigungs-Az: | IX R 10/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 10 85 |