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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 27/15 (BFH) |
§§: | AStG § 6, EStG § 17 |
Schlagwörter | Wegzugsbesteuerung, Vermögenszuwachs, Veräußerungsgewinn, Veräußerungsverlust, Außensteuerrecht |
Rechtsfrage: | Sind in die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, welche durch einen Wechsel der Ansässigkeit der Kläger nach Österreich zum 1.7.2009 ausgelöst wurde, nur die sich zu diesem Zeitpunkt errechnenden fingierten Veräußerungsgewinne an wesentlichen Beteiligungen einzubeziehen oder hat eine Saldierung mit sich auf diesen Zeitpunkt errechnenden fingierten Veräußerungsverlusten zu erfolgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.03.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 495/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 12 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.04.2017 |
Erledigungs-Az: | I R 27/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 15 40 |