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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-465/20 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 3
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Portugal, COVID-19, Corona
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss (EU) der Europäischen Kommission vom 10.6.2020 über die staatliche Beihilfe SA.57369 (2020/N) COVID-19 - Portugal - Beihilfe für TAP für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen; - über ihre Klage im beschleunigten Verfahren gemäß Art. 23a der Satzung des Gerichtshofs zu entscheiden.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 287 S. 46
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 19.05.2021
Erledigungs-Az: Rs T-465/20