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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-465/20 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 3 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Portugal, COVID-19, Corona |
Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss (EU) der Europäischen Kommission vom 10.6.2020 über die staatliche Beihilfe SA.57369 (2020/N) COVID-19 - Portugal - Beihilfe für TAP für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen; - über ihre Klage im beschleunigten Verfahren gemäß Art. 23a der Satzung des Gerichtshofs zu entscheiden. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 287 S. 46 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 19.05.2021 |
Erledigungs-Az: | Rs T-465/20 |