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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 14/23 (BFH) |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2, RL 2006/112/EG Art. 98 |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Parkplatz, W-LAN, Fitnesseinrichtung, Beherbergungsleistungen, Hotel, Aufteilungsgebot |
Rechtsfrage: | Unterliegt die Überlassung von Parkplätzen, W-LAN und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG) oder dem Regelsteuersatz, wenn hierüber keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden? Das Verfahren XI R 22/21 ruhte durch Beschluss vom 29.3.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-516/21. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.08.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 174/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 19 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.01.2024 |
Erledigungs-Az: | XI R 14/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: XI R 22/21 - Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 10.1.2024) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. - Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-411/24 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 09 50 |