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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 12/21 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7
Schlagwörter Freiberufler, PKW, Angemessenheit, Privatnutzung, Fahrtenbuch, Ordnungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Kann die Unleserlichkeit von Fahrtenbüchern durch ein nachträglich erstelltes Transkript geheilt werden mit der Folge, dass die rein betriebliche Nutzung der Fahrzeuge erbracht und ein Privatanteil nach der 1 %-Regelung nicht anzusetzen ist? Kann eine "im Vordergrund stehende private Motivation" ungeachtet der Höhe von Einnahmen und Einkünften und der Bedeutung des Repräsentationsaufwands für den Geschäftserfolg die Unangemessenheit von Aufwendungen für einen Sportwagen der Luxusklasse begründen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 09.03.2021
Vorinstanz/AZ: 6 K 2915/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 08 03