
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-321/21 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 2 Buchst. b |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Dänemark, Nichtigkeit, COVID-19 |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 14.4.2021 Rs T-378/20: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - gemäß den Art. 263 und 264 AEUV den Beschluss C(2020) 2416 final der Kommission vom 15.4.2020 über die staatliche Beihilfe SA.56795 (2020/N) - Dänemark - Ausgleich für den Schaden, der Scandinavian Airlines durch den COVID-19-Ausbruch entstanden ist, für nichtig zu erklären; und - der Kommission ihre eigenen Kosten und die Kosten von Ryanair aufzuerlegen und den Streithelfern im ersten Rechtszug und im vorliegenden Rechtsmittelverfahren (falls vorhanden) ihre eigenen Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 14.04.2021 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-378/20 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 349 S. 17 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 28.09.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs C-321/21 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 16 21 |