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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-594/18 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 3, Beschluss (EU) 2015/658 |
Schlagwörter | EG, EU, Österreich, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Kernkraftwerk, Verhältnismäßigkeit |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel der Republik Österreich gegen das EuG-Urteil vom 12.7.2018 Rs T-356/15: Die Rechtsmittelführerin beantragt, 1. das Urteil des Gerichts vom 12.7.2018 in der Rechtssache T-356/15, Republik Österreich gegen Europäische Kommission, vollständig aufzuheben; - 2. dem erstinstanzlichen Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2015/658 der Europäischen Kommission vom 8.10.2014 über die vom Vereinigten Königreich geplante staatliche Beihilfe SA.34947 (2013/C) (ex 2013/N) zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C vollständig stattzugeben; - 3. der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 12.07.2018 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-356/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 427 S. 22 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2020 |
Erledigungs-Az: | Rs C-594/18 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 14 47 |