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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-494/21 (EuG) |
| §§: | AEUV Art. 107 Abs. 3 Buchst. b |
| Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Frankreich |
| Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss der Kommission vom 5.4.2021 betreffend die staatliche Beihilfe SA.59913 (2021/N) - France - COVID-19 - Recapitalisation of Air France and the Air France - KLM Holding für nichtig zu erklären; und - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 391 S. 25 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 20.12.2023 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-494/21 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 03 93 |