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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 39/20 (BFH)
§§: InvStG § 4 Abs. 1, EStG § 3 c Abs. 1, InvStG § 15 Abs. 1 Satz 3, AO § 182 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Immobilienfonds, Refinanzierungskosten, Steuerfreie Einnahme, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Bindungswirkung
Rechtsfrage: Steuerrechtliche Behandlung von Refinanzierungskosten bei nach DBA steuerfreien ausländischen Erträgen aus Immobilienfonds: Stehen allgemeine Refinanzierungskosten aus einer sog. Pool-Finanzierung in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften? Sind diese Refinanzierungskosten aufgrund der sog. Pool-Finanzierung gemäß § 3 c Abs. 1 EStG einkommenserhöhend zu berücksichtigen? Entfaltet die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 15 Abs. 1 Satz 3 InvStG a.F. als Grundlagenbescheid für Folgebescheide des Anlegers nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO Bindungswirkung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 13.10.2020
Vorinstanz/AZ: 1 K 610/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 10 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2023
Erledigungs-Az: XI R 39/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 05 53