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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 27/21 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, GG Art. 3
Schlagwörter Bitcoin, Kryptowährung, Wirtschaftsgut, Vollzugsdefizit, Privates Veräußerungsgeschäft
Rechtsfrage: Fällt eine Kryptowährung begrifflich unter das Tatbestandsmerkmal eines anderen Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften? Liegt in der Aufdeckung von diesbezüglichen Geschäften mit seiner Vielzahl von sich im Ausland befindlichen Plattformanbietern ein strukturelles Vollzugsdefizit vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.06.2021
Vorinstanz/AZ: 5 K 1996/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 19 80
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision