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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 106/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Wohnmobil, Kraftfahrzeug, Nachweis |
Rechtsfrage: | Sind bei einer GmbH, die ein Speditionsunternehmen betreibt, Leasingraten für ein Wohnmobil als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, weil die betriebliche Nutzung des Wohnmobils für Kundenbesuche des Gesellschafter-Geschäftsführers auf Geschäftsreisen durch Europa nicht nachgewiesen werden konnte? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 21.06.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 237/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 07 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.01.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 106/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen |