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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 27/21 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 11, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 2, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Optionsgeschäft, Stillhalter, Glattstellungsgeschäft, Zufluss, Abfluss, Rückwirkendes Ereignis
Rechtsfrage: Stellt bei periodenübergreifenden Zu- und Abflüssen aus Stillhaltergeschäften eine im Folgejahr geleistete Zahlung aus dem Glattstellungsgeschäft ein rückwirkendes Ereignis dar, so dass die im Streitjahr vereinnahmte Stillhalterprämie um die im Folgejahr geleisteten Aufwendungen zu mindern ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.09.2021
Vorinstanz/AZ: 6 K 1458/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 18 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.08.2022
Erledigungs-Az: VIII R 27/21
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 16 36