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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 17/96 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Maklerkosten, Verlorene Aufwendungen, Kosten der Lebensführung |
Rechtsfrage: | Stellen Maklerkosten, die weder Anschaffungskosten noch Herstellungskosten sind, beruflich veranlaßte verlorene Aufwendungen und damit Werbungskosten dar, wenn wegen Rückversetzung an den ursprünglichen Arbeitsort der Eigenheimerwerb am Versetzungsort rückgängig gemacht worden ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 30.11.1995 |
Vorinstanz/AZ: | VI 12/94 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 96 21 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 17/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 13 09 |