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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 9/21 (BFH)
§§: EStG § 7, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BGB § 1093, HGB § 255 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Wohnrecht, Werbungskosten, Nachträgliche Anschaffungskosten, Rechtsnachfolger, Ablösung, Absetzung für Abnutzung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Rechtsfrage: Ist eine Zahlung des Erben an die Wohnungsrechtberechtigte zur Ablösung eines bestehenden Wohnrechts als sofort abzugsfähige Werbungskosten oder als nachträgliche Anschaffungskosten nur im Rahmen der AfA bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.07.2020
Vorinstanz/AZ: 2 K 228/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 12 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2022
Erledigungs-Az: IX R 9/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 00 21