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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-454/21 P (EuGH) |
Schlagwörter | EG, EU, Nichtigkeit, staatliche Beihilfe, Rückforderung, Luxemburg |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel mehrerer Unternehmen gegen das EuG-Urteil vom 12.5.2021 in den verbundenen Rechtssachen T-516/18 und T-525/18: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen, das vorliegende Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären; - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12.5.2021 in den verbundenen Rechtssachen T-516/18 und T-525/18 aufzuheben; - den Rechtsstreit gemäß Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs endgültig zu entscheiden und den von Engie im ersten Rechtszug gestellten Anträgen stattzugeben oder, hilfsweise, Art. 2 des Beschlusses (EU) 2019/421 der Kommission vom 20.6.2018 über die von Luxemburg durchgeführte staatliche Beihilfe SA.44888 (2016/C) (ex 2016/NN) zugunsten von Engie insoweit für nichtig zu erklären, als darin die Rückforderung der Beihilfe angeordnet wird; - höchst hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen; - der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 12.05.2021 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-516/18 und T-525/18 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 382 S. 21 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 05.12.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs C-451/21 P und C-454/21 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 00 87 |