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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 33/21 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 22 Buchst. a, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. i
Schlagwörter Umsatzsteuerbefreiung, Kurs, Unterricht
Rechtsfrage: Unterliegen die Umsätze eines gemeinnützigen Vereins aus dem Unterricht für Fahrsicherheitstraining der Umsatzsteuer oder ist die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 Buchst. a anzuwenden? - Das Verfahren V R 26/18 ruhte gemäß Beschluss vom 5.3.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-373/19. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.06.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 250/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 20 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2022
Erledigungs-Az: V R 33/21
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: V R 26/18 -- Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 01 66