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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 174/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 S 2
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Sonderausgaben
Rechtsfrage: Sind bei der Berechnung des Grenzbetrages im Zusammenhang mit dem Begriff "Einkünfte" auch die einbehaltenen Steuerabzugs- und Sozialversicherungsbeträge abzuziehen, da nur der verbleibende Nettobetrag den Vorgaben des BVerfG zum Existenzminimums eines Kindes entspricht und für seinen Unterhalt zur Verfügung steht? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.05.1999
Vorinstanz/AZ: 3 K 5941/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.07.2001
Erledigungs-Az: VI R 174/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 81 34