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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII B 207/99 |
| §§: | StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 5, GG Art. 12 Abs. 1 S. 2, StBerG § 57 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Steuerberater, Bestellung, Widerruf, Vermögensverfall |
| Rechtsfrage: | Ist die gesetzliche Vermutung, dass ein Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, wenn er in das vom Konkursgericht oder Vollstreckungsgericht zu führende Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, vom Steuerberater zu widerlegen? Reicht die Behauptung, die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis seien nicht aktuell, nicht aus? |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 23.03.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 2594/97 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.11.1999 |
| Erledigungs-Az: | VII B 207/99 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |