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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 5/97
§§: BewG § 19 Abs. 4, BewG § 75 Abs. 1 Nr. 1, GrStG § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, GrStG § 5 Abs. 1, GrStG § 5 Abs. 2, AO 1977 § 52, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9
Schlagwörter Einheitsbewertung, Mietwohngrundstück, Grundsteuerbefreiung, Körperschaft, Wohnzwecke, Wohnung
Rechtsfrage: Aufhebung des Einheitswerts für das als Behindertenwohnheim zu Wohnzwecken genutzte Gebäude einer gemeinnützigen Körperschaft des öffentlichen Rechts wegen Grundsteuerbefreiung? Wird das Wohnheim steuerbefreit lediglich zu Wohnzwecken genutzt (§ 5 Abs. 1 GrStG) oder enthält das Gebäude Wohnungen, die jedoch stets grundsteuerpflichtig sind (§ 5 Abs. 2 GrStG)? Eine Feststellung des Einheitswerts kann bei Vorliegen von Wohnungen nicht unterbleiben, weil der Einheitswert des Grundstücks für die Grundsteuer von Bedeutung ist (§ 19 Abs. 4 BewG). - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.10.1996
Vorinstanz/AZ: I 319/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.04.1999
Erledigungs-Az: II R 5/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 14 09