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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 3/24 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4 a Satz 4, AO § 233 a, AO § 238, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Zinssatz, Verfassungsmäßigkeit, Überentnahme |
Rechtsfrage: | Ist die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen verfassungskonform? - Zulassung durch FG- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1178/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 16 36 |