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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 37/18 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. f
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Abschlag, Sicherheitsleistung
Rechtsfrage: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG für Vorbehalts- oder Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen, die an Verwertungsgesellschaften geleistet wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.06.2018
Vorinstanz/AZ: 13 K 276/15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2023
Erledigungs-Az: IV R 37/18
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: III R 38/18 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 10 99