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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 47/20 (BFH)
§§: AO § 12, DBA-Großbritannien 1964/1970 Art. XI Abs. 1 Satz 1, DBA-Großbritannien 1964/1970 Art. 5
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Feste Einrichtung, Betriebsstätte
Rechtsfrage: Sind ein Schließfach und ein Spind, die einem als Subunternehmer mit der Wartung von Flugzeugen befassten Ingenieur zur Aufbewahrung der von ihm zu stellenden Werkzeuge zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehen, eine feste Einrichtung i.S. von Art. XI Abs. 1 Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970 bzw. eine Betriebsstätte i.S. von Art. 5 DBA-Großbritannien 2010? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.10.2020
Vorinstanz/AZ: 3 K 49/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 17 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.06.2023
Erledigungs-Az: I R 47/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 13 03