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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 28/21 |
§§: | GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 3, AEUV Art. 18, AEUV Art. 21, AEUV Art. 45, GG Art. 6 Abs. 1, EStG § 70 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ungleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit |
Rechtsfrage: | Beinhaltet die Ausschlussfrist nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG eine systematische und strukturelle Ungleichbehandlung von Unionsbürgern? Verletzt die Fristenregelung eine abgrenzbare Personengruppe der Unionsbürger (hier: Gastarbeitnehmer) unverhältnismäßig in ihren Grundrechten nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 3 GG, Art. 18 AEUV und Art. 21 AEUV bzw. Art. 45 AEUV? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 28.07.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1589/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 13 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.07.2022 |
Erledigungs-Az: | III R 28/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 17 23 |