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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 46/17 (BFH) |
| §§: | GKG § 52, EStG § 77 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Kostenerstattung, Streitwert |
| Rechtsfrage: | Bemessung des Streitwerts für eine Kostenerstattung nach § 77 EStG: Wie bemisst sich im Fall eines (erfolgreichen) Untätigkeitseinspruchs in Kindergeldangelegenheiten der Streitwert nach § 52 GKG für eine Kostenerstattung nach § 77 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 06.06.2017 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 148/16 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 16 60 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.12.2019 |
| Erledigungs-Az: | III R 46/17 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 04 18 |