
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 12/24 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 15, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 17 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Stiftung |
Rechtsfrage: | Dient eine Schenkung nur dann im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 15 Alternative 2 ErbStG "ausschließlich Zwecken eines Landes", wenn das Land die Zwecke zuvor hinreichend bestimmt und selbst festgelegt hat? Wann gilt die ausschließliche Verwendung einer Zuwendung zu kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG als "gesichert"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 31.01.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 231/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 08 97 |