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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 13/19 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 15 Abs. 4, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. h |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Vorsteueraufteilung, Steuerfreier Umsatz |
Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug einer Kapitalanlagegesellschaft im Zusammenhang mit der Verwaltung von Immobilien-Sondervermögen: Kann eine Kapitalanlagegesellschaft, die Immobilien-Sondervermögen verwaltet, einen anteiligen Vorsteuerabzug aus allgemeinen Kosten des Sondervermögens nach einem jeweils fondsspezifischen Aufteilungsschlüssel geltend machen? Handelt es sich bei Aufwendungen für die Veröffentlichung von Jahres- und Hauptberichten, Prüfung von Sondervermögen, Beratung und Grundstücksbewertung durch Sachverständige sowie Leistungen der Depotbank um Kosten im Zusammenhang mit der "Verwaltung des Sondervermögens", die den Vorsteuerabzug ausschließen, oder um Kosten im Zusammenhang mit der "Verwaltung und Bewirtschaftung der vom Sondervermögen gehaltenen Wirtschaftsgüter", die zum Vorsteuerabzug berechtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 09.04.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1230/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 09 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2020 |
Erledigungs-Az: | XI R 13/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 07 30 |