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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 39/22 (BFH) |
§§: | FGO § 52 d |
Schlagwörter | Elektronische Übermittlungspflicht, Verpflichtung |
Rechtsfrage: | Kommt es für das Bestehen der Übermittlungspflicht nach § 52 d FGO auf die Gesellschaftsform oder auf den Status des Unterzeichners als Rechtsanwalt oder Steuerberater an? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.11.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 175/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 15 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.10.2023 |
Erledigungs-Az: | XI R 39/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 02 70 |