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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 21/04 | 
| §§: | EStG § 23 Abs. 3 Satz 9 | 
| Schlagwörter | Feststellungsbescheid, Verlustfeststellung, Veräußerungsgeschäft, Veräußerungsverlust | 
| Rechtsfrage: | Verlustfeststellung nach § 23 Abs. 3 EStG: Ist die gesonderte Feststellung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gemäß § 23 Abs. 3 Satz 9 i.V.m. § 10 d Abs. 4 EStG 2000 auch noch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 20.04.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 4579/02 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 30 56 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.09.2005 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 21/04 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 20 04 | 
