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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 67/00 |
§§: | EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 63 Abs 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Pflegekind, Kostenbeteiligung |
Rechtsfrage: | Kein Kindergeldanspruch für zwei in den Haushalt des Klägers in Vollzeitpflege aufgenommene und betreute Kinder (15 u. 9 Jahre), für deren Versorgung Vollwaisenbezüge gezahlt werden, die über den in Betracht kommenden Pflegegeldsätzen des zuständigen Jugendamtes liegen und dadurch vom Kläger kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag mehr geleistet wird. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.01.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 635/97 Ki |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 55 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.01.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 81/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 81/00 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 41 59 |