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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 20/17 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Gewerbebetrieb, Gewinnermittlungsart, Wahlrecht, Buchführungspflicht, Ausland, Gold |
Rechtsfrage: | Bewirkt die nach dem maßgeblichen ausländischen Recht bestehende Buchführungspflicht der ausländischen Tochtergesellschaft der Klägerin den Ausschluss des Gewinnermittlungswahlrechts mit der Folge, dass die der Klägerin aus ihrer Beteiligung an der Tochtergesellschaft zuzurechnenden Einkünfte aus gewerblichem Goldhandel nicht durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt werden dürfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.09.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7270/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 20 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.04.2021 |
Erledigungs-Az: | IV R 20/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 12 79 |