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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-364/20 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Dänemark |
Rechtsfrage: | Klage des Königreichs Dänemark gegen die Europäischen Kommission: Der Kläger beantragt, - Art. 2 des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 20.3.2020 über die Staatliche Beihilfe SA.39078 - 2019/C (ex 2014/N), den Dänemark für die Femern A/S umgesetzt hat, insoweit für nichtig zu erklären, als darin festgestellt wird: "The measures consisting of capital injections and a combination of State loans and State guarantees in favour of Femern A/S, which Denmark at least partially put into effect unlawfully, constitute State aid within the meaning of Article 107 (1) of the Treaty on the Functioning of the European Union."; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Dänemark ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 287 S. 33 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 28.02.2024 |
Erledigungs-Az: | Rs T-364/20 |