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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-364/20 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Dänemark
Rechtsfrage: Klage des Königreichs Dänemark gegen die Europäischen Kommission: Der Kläger beantragt, - Art. 2 des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 20.3.2020 über die Staatliche Beihilfe SA.39078 - 2019/C (ex 2014/N), den Dänemark für die Femern A/S umgesetzt hat, insoweit für nichtig zu erklären, als darin festgestellt wird: "The measures consisting of capital injections and a combination of State loans and State guarantees in favour of Femern A/S, which Denmark at least partially put into effect unlawfully, constitute State aid within the meaning of Article 107 (1) of the Treaty on the Functioning of the European Union."; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Dänemark ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 287 S. 33
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 28.02.2024
Erledigungs-Az: Rs T-364/20